Unterschie Privat u. Firmeninsolvenz

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Unterschie Privat u. Firmeninsolvenz

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Unterschied zwischen Privatinsolvenz und Firmeninsolvenz

Insolvenz bedeutet sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen Zahlungsunfähigkeit. Trotz dieser Gemeinsamkeit gibt es wesentliche Unterschiede:

1. Beteiligte Entitäten

  • Firmeninsolvenz: Betrifft Unternehmen, juristische Personen wie GmbHs oder Aktiengesellschaften.
  • Privatinsolvenz: Gilt für natürliche Personen, die finanziell in Schwierigkeiten sind.

2. Rechtsgrundlage und Verfahren

  • Firmeninsolvenz: Geregelt durch das Insolvenzrecht für Unternehmen. Es gibt ein Sanierungs- oder Abwicklungsverfahren.
  • Privatinsolvenz: Geregelt durch das Verbraucherinsolvenzverfahren mit einer Wohlverhaltensphase von 3 bis 6 Jahren und anschließender Restschuldbefreiung.

3. Ziele

  • Firmeninsolvenz: Rettung von Arbeitsplätzen und Sanierung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens.
  • Privatinsolvenz: Schuldenfreiheit und ein neuer finanzieller Start für die betroffene Person.

4. Vermögenswerte und Haftung

  • Firmeninsolvenz: Vermögenswerte des Unternehmens werden genutzt. Geschäftsführer haften nur bei Pflichtverletzungen.
  • Privatinsolvenz: Das persönliche Vermögen wird geprüft, das Existenzminimum bleibt geschützt.

Eine Insolvenz – ob privat oder unternehmerisch – ist ein schwerer, aber oft notwendiger Schritt. Sie bietet die Chance auf einen Neuanfang, wenn rechtzeitig gehandelt wird.

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