Pfändungstabelle und Grundfreibetrag (Stand 2023)
Erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen Pfändungsfreigrenzen und deren Berechnung.
✔️ Grundfreibeträge:
- Alleinstehende: 1.252,64 € netto monatlich pfändungsfrei.
- Verheiratete (beide pfändungsfrei): 2.505,28 €.
- Unterhaltsberechtigtes Kind: +520,50 € zusätzlich je Kind.
✔️ Pfändungsgrenzen bei Einkommen:
Die Tabelle zeigt klar, welche Teile des Einkommens unpfändbar bleiben. Einkommen bis 1.252,64 € sind komplett geschützt, während höhere Einkommen gestaffelt anteilig gepfändet werden können.
✔️ Anschauliche Beispiele:
- Beispiel 1: 1.400 € netto → Pfändbarer Betrag: 2,45 €.
- Beispiel 2: 1.600 € netto → Pfändbarer Betrag: 80,51 €.
- Beispiel 3: 3.000 € netto (verheiratet, 1 Kind) → Pfändbarer Betrag: 0 €.
✔️ Wichtige Hinweise:
- Unterhaltspflichten erhöhen die Freibeträge.
- Sonderregelungen bei Härtefällen.
- Regelmäßige Anpassung der Grenzen durch das Bundesministerium der Justiz.
Ideal für Personen, die ihre finanzielle Situation analysieren oder planen möchten. Alle Informationen sind klar, leicht verständlich und praxisorientiert.
Kontakt:
📩 E-Mail: [email protected]
🌐 Website: www.the-money-school.de
Copyright:
© 2025 The Money School – Alle Rechte vorbehalten.